Wie Dritte in der Türkei gegen eine Markenanmeldung vorgehen können, von der zweimonatigen Widerspruchsfrist bis zur Beschwerde und gerichtlichen Überprüfung.
Markenanmeldungen in der Türkei werden vom Türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) geprüft und nach Annahme im Amtlichen Markenblatt veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist, innerhalb derer Dritte Widerspruch einlegen können. Für Rechteinhaber ist dies oft der effizienteste Zeitpunkt, um eine kollidierende Marke zu stoppen.
Die Widerspruchsfrist
Nach dem Gesetz Nr. 6769 über gewerbliches Eigentum ist der Widerspruch innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung im Markenblatt einzulegen. Die Frist ist zwingend und kann nicht verlängert werden; Markenüberwachung und schnelle interne Entscheidungen sind daher wichtig.
Widerspruchsgründe
Ein Widerspruch kann auf relative Eintragungshindernisse gestützt werden, etwa eine ältere identische oder ähnliche Marke, eine notorisch bekannte Marke oder andere ältere Rechte wie Handelsnamen, Designs und Urheberrechte. Auch absolute Eintragungshindernisse, zum Beispiel fehlende Unterscheidungskraft oder beschreibender Charakter, können geltend gemacht werden. Eine bösgläubige Anmeldung ist ein eigenständiger Widerspruchsgrund.
Benutzungsnachweis
Stützt sich der Widerspruch auf eine Marke, die seit mindestens fünf Jahren eingetragen ist, kann der Anmelder den Nachweis der ernsthaften Benutzung der älteren Marke verlangen. Widersprechende sollten Benutzungsnachweise daher frühzeitig vorbereiten.
Entscheidung und Überprüfung
TÜRKPATENT entscheidet über den Widerspruch, nachdem dem Anmelder Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Monaten Beschwerde beim Überprüfungs- und Bewertungsausschuss des Amtes eingelegt werden; dessen abschließende Entscheidung kann anschließend vor den Gerichten für geistiges und gewerbliches Eigentum in Ankara angefochten werden.
Praktische Hinweise
- Überwachen Sie das Amtliche Markenblatt auf kollidierende Anmeldungen.
- Sammeln Sie Nachweise zu Bekanntheit und Benutzung vor Fristablauf.
- Prüfen Sie, ob eine Abgrenzungsvereinbarung den Konflikt lösen kann.
Diese Publikation dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine Beratung zu Ihrem konkreten Anliegen wenden Sie sich bitte an uns.