Das türkische Strafrecht bestraft Unternehmen nicht als solche, doch Unternehmen und ihre Führungskräfte tragen bei Wirtschaftsdelikten dennoch erhebliche Risiken.
Nach türkischem Recht ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit persönlich: Nur natürliche Personen können wegen einer Straftat verurteilt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen außer Reichweite sind, wenn im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Wirtschaftsdelikte begangen werden.
Sicherungsmaßnahmen und Geldbußen
Wird eine Straftat zugunsten einer juristischen Person begangen, sieht das türkische Strafgesetzbuch Sicherungsmaßnahmen gegen sie vor, etwa die Einziehung und bei bestimmten Delikten den Widerruf einer Genehmigung. Das Ordnungswidrigkeitengesetz sieht zudem für einen Katalog von Straftaten Geldbußen gegen juristische Personen vor, darunter bestimmte Betrugs-, Bestechungs- und Geldwäschedelikte.
Führungskräfte im Fokus
In der Praxis richten sich Ermittlungen gegen die Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Mitarbeiter, die die maßgeblichen Entscheidungen getroffen oder gebilligt haben. Insbesondere Steuer-, Zoll- und Bankdelikte können zu Verfahren gegen die verantwortlichen Personen im Unternehmen führen.
Vorbereitet sein
- Klare interne Zuständigkeiten und dokumentierte Entscheidungsprozesse.
- Frühzeitige anwaltliche Beratung, sobald eine Ermittlung oder Durchsuchung beginnt.
- Abstimmung zwischen der Verteidigung des Unternehmens und der beteiligten Personen.
Diese Publikation dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine Beratung zu Ihrem konkreten Anliegen wenden Sie sich bitte an uns.