Grenzbeschlagnahme gefälschter Waren: was Rechteinhaber wissen sollten

15. September 2026Rechtsentwicklung

Der Zoll kann mutmaßlich gefälschte Waren an der Grenze anhalten. Entscheidend sind ein Antrag auf Tätigwerden und eine schnelle Reaktion.

Die türkischen Zollbehörden können die Überlassung von Waren aussetzen, die im Verdacht stehen, Marken, Designs, Patente oder Urheberrechte zu verletzen. Für Rechteinhaber gehören Grenzmaßnahmen zu den kosteneffizientesten Mitteln gegen Fälschungen auf dem Markt.

Antrag auf Tätigwerden

Rechteinhaber können bei der Zollverwaltung des Handelsministeriums einen Antrag stellen, der Angaben zu ihren Rechten, ihren Originalprodukten und den typischen Merkmalen von Fälschungen enthält. Nach Annahme können Zollstellen im ganzen Land auf dieser Grundlage tätig werden.

Aussetzung und gerichtliche Entscheidung

Werden verdächtige Waren entdeckt, setzt der Zoll ihre Überlassung aus und benachrichtigt den Rechteinhaber. Dieser muss dann innerhalb einer kurzen gesetzlichen Frist, derzeit zehn Arbeitstage, einmal verlängerbar, eine einstweilige Verfügung eines zuständigen Gerichts erwirken. Wird nicht rechtzeitig eine gerichtliche Entscheidung vorgelegt, werden die Waren freigegeben.

Tätigwerden von Amts wegen

Der Zoll kann Waren auch von Amts wegen anhalten, wenn deutliche Hinweise auf eine Verletzung vorliegen. Auch dann muss der Rechteinhaber schnell handeln, damit die Waren zurückgehalten bleiben.

Praktische Hinweise

  • Halten Sie Zollanträge mit aktuellen Produkten und Kontaktdaten auf dem neuesten Stand.
  • Geben Sie den Zollbeamten klare Hinweise, wie sich Originale von Fälschungen unterscheiden lassen.
  • Bereiten Sie die gerichtlichen Unterlagen vor, damit die Frist eingehalten werden kann.

Diese Publikation dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine Beratung zu Ihrem konkreten Anliegen wenden Sie sich bitte an uns.